Bei Aufzügen und Hebeeinrichtungen bieten wir Schulungen für Betriebskontrollen in Verbindung mit Notbefreiungen an.
Bei Fahrtreppen bieten wir Schulungen für Betriebskontrollen an.


Der Betreiber oder die Betreiberin muss für die Durchführung von regelmäßigen Betriebskontrollen und für die Notbefreiung von Personen Aufzugswärter bzw. Aufzugswärterinnen oder ein Betreuungsunternehmen zu beauftragen.


Die geschulte Person muss mindestens 18 Jahre alt, geistig, körperlich und fachlich geeignet und verlässlich sein. Dies gilt auch für Mitarbeiter eines Betreuungsunternehmens.


  • Wird eine Schulung gewünscht, erhalten Sie von uns eine E-Mail bezüglich Angebot und schulungsrelevanter Daten.
  • Nach der Auftragserteilung inklusive erhaltener Teilnehmerdaten erfolgt die Terminabgleichung.
  • Beim Schulungstermin werden zuerst die übermittelten Daten abgeglichen und mit der Unterschrift der Teilnehmer bestätigt.
  • Danach erhält jeder Teilnehmer unsere Merkblätter für Betriebskontrollen und/oder Notbefreiungen.
  • Während der ca. 30-45 minütigen Schulung wird die Betriebskontrolle und/oder die Notbefreiung an der zu schulenden Anlage praxisnahe vorgeführt.
  • Zum Abschluss der Schulung wird gerne auf Fragen oder Unklarheiten eingegangen.
  • Im Zuge der Rechnungslegung wird das jeweilige Zeugnis ausgestellt und übermittelt.

  • Wird eine Schulung gewünscht, erhalten Sie von uns eine E-Mail bezüglich Angebot und schulungsrelevanter Daten. Es sollten jedoch nicht mehr als 10 Teilnehmer für die Schulung angemeldet werden.
  • Nach der Auftragserteilung inklusive erhaltener Teilnehmerdaten erfolgt die Terminabgleichung.
  • Beim Schulungstermin werden zuerst die übermittelten Daten abgeglichen und mit der Unterschrift der Teilnehmer bestätigt.
  • Im theoretischen Teil (ca. 2 std.) erhält jeder Teilnehmer unsere Merkblätter für Betriebskontrollen und/oder Notbefreiungen.
  • Im praktischen Teil (ca. 2 std.) der Schulung wird die Betriebskontrolle und/oder die Notbefreiung an einer Anlage praxisnahe vorgeführt. Falls beauftragt, wird bei Fahrtreppen ebenfalls die Betriebskontrolle gezeigt.
  • Zum Abschluss der Schulung wird gerne auf Fragen oder Unklarheiten eingegangen.
  • Im Zuge der Rechnungslegung wird das jeweilige Zeugnis ausgestellt und übermittelt.

Ein anlagenspezifisches Zeugnis hat kein Gültigkeitsende, außer:

  • Demontage der Anlage
  • Modernisierung der Anlage (gilt nur für Zeugnisse über Notbefreiungen)
  • Zurücklegen der Tätigkeit
  • Ableben des Wärters

Die Zeugnisse, die für Mitarbeiter von Betreuungsunternehmen ausgestellt werden, haben eine maximale Gültigkeit von 3 Jahren.