Unsere Aufgaben im Bereich Prüfen und Begutachten entsprechen den Anforderungen des Ziviltechnikergesetzes ZTG 2019, des § 7 bis 10 der AM-VO, sowie diverser ÖNORMen.
Wir wissen, dass unsere Dienstleistungen Bestandteil der Leistungen unserer Auftraggeber sind – daher sind wir bestrebt dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Was prüfen wir:
- diverse Kräne und Bauaufzüge
- Hebe-, Fahrzeug- und Arbeitsbühnen
- kraftbetriebene Arbeitsrampen und Ladebordwände
- Arbeitskörbe, Arbeitsplattformen und Regalbediengeräte
- motorkraftbetriebene Türen, Tore und Schranken
- ortsfeste Regalsysteme
- Hubstapler und -steiger
- Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
- und mehr … auf Anfrage
Die Bösmüller & Partner GmbH und deren Mitarbeiter zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und höchste Kompetenz in der Prüftechnik, speziell im Bereich Arbeitsmittel, Hebe- und Fahrzeugtechnik, aus.