Unsere Aufgaben im Bereich Prüfen und Begutachten entsprechen den Anforderungen des Ziviltechnikergesetzes ZTG 2019, des § 7 bis 10 der AM-VO, sowie diverser ÖNORMen.

Wir wissen, dass unsere Dienstleistungen Bestandteil der Leistungen unserer Auftraggeber sind – daher sind wir bestrebt dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Was prüfen wir:

  • diverse Kräne und Bauaufzüge
  • Hebe-, Fahrzeug- und Arbeitsbühnen
  • kraftbetriebene Arbeitsrampen und Ladebordwände
  • Arbeitskörbe, Arbeitsplattformen und Regalbediengeräte
  • motorkraftbetriebene Türen, Tore und Schranken
  • ortsfeste Regalsysteme
  • Hubstapler und -steiger
  • Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
  • und mehr … auf Anfrage

Die Bösmüller & Partner GmbH und deren Mitarbeiter zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und höchste Kompetenz in der Prüftechnik, speziell im Bereich Arbeitsmittel, Hebe- und Fahrzeugtechnik, aus.